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Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Das heißt, dass diejenigen, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Marktanteilsberechnung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Systeme melden zukünftig ihre Mengen ebenfalls bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, damit ihre Kosten genau analog zu ihren Beteiligungsmengen sind. Das schafft einen fairen Wettbewerb unter den Systemen, die Regeln stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt auf.

Recyclingquoten

Die Verwertungsquoten werden so weit erhöht, dass ihre Erreichung nur mit einem Kraftakt aller Beteiligten zu schaffen sind. Das erfordert Maßnahmen auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Recyclingquoten, so dass auch hier Transparenz geschaffen wird. Für die Umweltwirtschaft in Deutschland ist das ein großer Schub, da hier in großem Umfang Technik neu entwickelt werden muss, die weltweit dringend gebraucht wird.

Recyclinggerechtes Design von Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister schafft einen Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen. Auf dieser Grundlage müssen die Systeme finanzielle Anreize schaffen, um die nachhaltige Gestaltung von Verpackungen zu fördern. Das ist zwingend, um die hohen Quoten dauerhaft zu erreichen, aber auch zwingend, um die Ziele des Verpackungsgesetzes zu erreichen. Das verstärkt die ökologische Lenkungswirkung des Systembeteiligungsentgelts.

Information

Die Systeme müssen regional und überregional über Sinn und Zweck von getrennten Sammelsystemen und auch über Verwertungsergebnisse informieren. Die Qualität der Sammelgemische hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert, weil die unverzichtbare Leistung der Vorsortierung durch den Verbraucher nicht mehr durch Information und Motivation unterstützt wurde. Das muss sich im Sinn der Quotenerfüllung ändern.

 

Unsere Registrierungsnummer lautet: DE3890580532552

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